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   LAG Hamburg, 24.10.2007 - 4 Ta 11/07   

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https://dejure.org/2007,30431
LAG Hamburg, 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,30431)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,30431)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 4 Ta 11/07 (https://dejure.org/2007,30431)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 04.08.2003 - 2 Ta 739/02

    Rechtsweg bei Schadensersatzansprüchen des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer)

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2007 - 4 Ta 11/07
    Ein anderer Teil der Literatur hält die Arbeitsgerichte für zuständig (Schüren, AÜG, 3. Aufl. 2007, § 13 Rz 3 - unter wohl fälschlichem Hinweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG - ; Boemke/Lembke, Nachtrag zum AÜG 2003, § 3 Rz 15; vgl. allg. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 2 Rz52; vgl. auch LAG Hamm 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - NZA-RR 2004, 106 für Schadensersatzansprüche des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer; hierauf ausdrücklich bezugnehmend und zugleich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bejahend auch Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 120 Rz 75).

    Gleichwohl existieren auch arbeitsrechtliche Beziehungen zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher, der das Weisungsrecht ausübt und demgegenüber der Leiharbeitnehmer bei Verletzung der Arbeitspflicht haftet (vgl. insoweit ausführlich ErfK/Wank, a.a.O., Einl. AÜG Rz 48 ff, insb. Rz 54 ff; LAG Hamm 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - NZA-RR 2004, 106).

    Damit greift die alleinige Begründung für einen generellen Ausschluss der Zuständigkeit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG für Ansprüche zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, dass zwischen beiden kein Arbeitsverhältnis bestehe (so ErfK/Koch, a.a.O., § 2 ArbGG Rz 18 bei gleichzeitiger Ablehnung von LAG Hamm 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - NZA-RR 2004, 106), zu kurz.

    Der zitierten Literaturmeinung (ErfK/Koch, a.a.O. § 2 ArbGG Rz 18) folgt ersichtlich auch nicht die Kommentierung bei Schaub, wenn hier im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - NZA-RR 2004, 106) für Schadensersatzansprüche des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen als eröffnet angesehen wird.

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.10.2007 - 4 Ta 11/07
    Über eine sofortige Beschwerde, die sich gegen einen die Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten betreffenden Beschluss wendet, kann ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch das Landesarbeitsgericht entschieden werden (BAG 10.09.1992 - 8 AZB 6/92 - AP Nr. 4 zu § 17a GVG).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Ergeben sich bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher aus dem Leiharbeitsverhältnis, ist nach Sinn und Zweck der Zuständigkeitsnorm des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet (hM: GMP/Matthes/Schlewing ArbGG 7. Aufl. § 2 Rn. 52; Schwab/Weth/Walker ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 85; GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2010 § 2 Rn. 72b; LAG Hamburg 24. Oktober 2007 - 4 Ta 11/07 - für einen Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG; LAG Hamm 4. August 2003 - 2 Ta 739/02 - EzAÜG BGB § 611 Haftung Nr. 11, für einen Schadensersatzanspruch des Entleihers; aA ErfK/Koch § 2 ArbGG Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers mit russischer Herkunft auf Schmerzensgeld

    Die mit dieser Frage bislang befassten Arbeitsgerichte (LAG Hamburg vom 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 - LAG Hamm vom 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - Arbeitsgericht Freiburg vom 07.07.2010 - 12 Ca 188/10 -) haben die Rechtswegszuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen Leiharbeitnehmern und Entleihern bejaht und dies nach Auffassung der Kammer auch überzeugend begründet.
  • ArbG Freiburg, 07.07.2010 - 12 Ca 188/10

    Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten - Schadensersatzklage eines

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Eröffnung des Rechtswegs überwiegend bejaht (LAG Hamburg vom 24.10.2007, 4 Ta 11/07, juris; LAG Hamm vom 04.08.2003, 2 Ta 739/02, NZA-RR 2004, 106; so auch Schüren/Brors, AÜG, 4. Auflage, § 13 Rdn. 5 und GMP/Matthes/Schlewing, ArbGG, 7. Auflage, § 2 Rdn. 52).
  • LAG Köln, 18.04.2011 - 4 Ta 78/11

    Arbeitsrechtsweg für Klagen einer Leiharbeitnehmerin gegen Entleiherin

    Die Kammer teilt die Auffassung des Arbeitsgerichts, die im Ergebnis - soweit ersichtlich - mit den veröffentlichten Entscheidungen der Instanzrechtsprechung übereinstimmt (LAG Hamm, 04.08.2003 - 2 Ta 739/02; LAG Hamburg, 24.11.2007 - 4 Ta 11/07 - und ArbG Freiburg 07.07.2010 - 12 Ca 188/10 -.sämtlich in juris).
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